Gefälschte Eishockeyschläger erkennen – und was der Schweizer Zoll damit macht
Das Wichtigste in Kürze
Gefälschte Eishockeyschläger sind kein Randphänomen mehr. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hat 2025 in der Schweiz 11'476 Fälschungen im Handelswarenverkehr festgestellt – rund 38 Prozent mehr als im Vorjahr, und über 90 Prozent davon kamen als kleine Postpakete. Für Eishockeyschläger heisst das konkret: Wer ein aktuelles Topmodell für 150 Franken angeboten bekommt, sollte genau hinschauen. Im Schweizer Fachhandel gibt es Auslaufmodelle tatsächlich in dieser Preisklasse – kommt das Angebot aber von einem unbekannten Onlineshop im Ausland, ist eine Fälschung wahrscheinlicher als ein Schnäppchen.
Und anders als in der EU gilt in der Schweiz: Auch die Einfuhr zum reinen Privatgebrauch ist verboten. Der Zoll darf die Sendung zurückbehalten und vernichten lassen. Für die reine Einfuhr zum Eigengebrauch macht sich eine Privatperson nach Artikel 65a des Markenschutzgesetzes nicht strafbar – dein Geld und dein Schläger sind trotzdem weg. Wer weiterverkauft oder in nicht-privaten Mengen bestellt, fällt nicht unter diese Ausnahme.
Inhalt
- Wie gross das Problem wirklich ist
- Warum die Rechnung beim Preis nicht aufgeht
- Neun Merkmale, an denen du eine Fälschung erkennst
- Wo die Marken ihre Pro-Stock-Codes anbringen
- Pro Stock ist nicht gleich Fälschung
- Was passiert, wenn der Zoll die Sendung abfängt
- Garantie: warum eine Fälschung nie abgesichert ist
- Wie gefährlich sind Fälschungen wirklich?
- Die ehrliche Alternative zum Markenpreis
- Häufige Fragen
Wie gross das Problem wirklich ist
Der weltweite Handel mit Fälschungen erreichte laut dem gemeinsamen Bericht von OECD und EUIPO im Jahr 2021 ein Volumen von rund 467 Milliarden US-Dollar. Das entspricht 2,3 Prozent aller weltweiten Importe – und bei Importen in die EU sogar 4,7 Prozent.
Für die Schweiz liegen genauere und aktuellere Zahlen vor. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) weist für 2025 folgende Entwicklung aus:
| Jahr | Feststellungen im Handelswarenverkehr |
|---|---|
| 2021 | 5'959 |
| 2022 | 7'964 |
| 2023 | 7'811 |
| 2024 | 8'318 |
| 2025 | 11'476 |
Der Wert für 2025 setzt sich aus 5'271 Feststellungen des BAZG und 6'196 des Instituts für Geistiges Eigentum zusammen. Das IGE führt seit dem 1. Juli 2025 das Verfahren für Kleinsendungen.
Zwei Details aus dieser Statistik sind für dich als Käufer relevant:
- Über 90 Prozent der an der Grenze festgestellten Fälschungen sind Kleinsendungen mit bis zu drei Gegenständen – also nicht Containerware, sondern einzelne Pakete an Privatadressen. So steht es in der Mitteilung des Bundesrats zum neuen Vernichtungsverfahren, die dafür ausdrücklich das Wachstum des Onlinehandels verantwortlich macht.
- 86,4 Prozent der beanstandeten Kleinsendungen stammten 2025 aus China, weitere 9,9 Prozent aus Hongkong. Bei grösseren Sendungen liegt China bei 66,7 und Hongkong bei 19,6 Prozent.
Interessant ist die Gegenbewegung im Reiseverkehr: Dort sanken die Feststellungen vom Höchststand von 2'880 im Jahr 2021 auf 1'442 im Jahr 2025. Fälschungen werden also nicht mehr im Urlaub gekauft, sondern online bestellt.
Andrea über den Fake-Markt
Wir haben das Thema auch im Video aufgegriffen – hier die Kurzfassung aus der Praxis:
Das Video ist auf Englisch, deutsche Untertitel lassen sich in YouTube zuschalten.
Warum die Rechnung beim Preis nicht aufgeht
Der Preis ist das zuverlässigste Warnsignal überhaupt – vorausgesetzt, du weisst, was ein Schläger tatsächlich kostet. Deshalb hier reale Listenpreise aus dem Schweizer Fachhandel (Stand August 2026, Senior-Composite, aktuelle Topmodelle):
| Marke | Modellbeispiel | Listenpreis |
|---|---|---|
| CCM | Jetspeed FT9 Pro / Ribcor Trigger 10 Pro | CHF 429.– |
| Warrior | Alpha DLUX Pro / Covert DLUX Pro / QR7 Pro | CHF 399.– |
| TRUE | Project X Storm / HZRDUS Smoke | CHF 399.– |
| Bauer | Vapor Flylite / Supreme Fuse | CHF 369.– |
Im Abverkauf gehen diese Modelle auf etwa 200 bis 300 Franken herunter. Das ist der realistische Boden für einen echten, neuen Topstick in der Schweiz.
Wichtig dabei: Ein tiefer Preis allein beweist gar nichts. Auch der Schweizer Fachhandel verkauft Vorjahresmodelle regelmässig für 130 bis 150 Franken, und das sind einwandfreie Originale. Entscheidend ist die Kombination – ein angeblich aktuelles Topmodell, das deutlich unter dem üblichen Abverkaufsniveau liegt, und ein Anbieter, der kein autorisierter Händler ist.
Der Grund, warum echte Schläger so viel kosten, hat wenig mit Gier zu tun und viel mit Material, Werkzeugkosten und Marketingbudgets. Wir haben das in 6 Gründe: Warum ist Eishockey Equipment teuer? und in Die Wahrheit über teure Eishockeystöcke aufgeschlüsselt.
Neun Merkmale, an denen du eine Fälschung erkennst
Kein einzelnes Merkmal beweist für sich eine Fälschung. Treffen aber drei oder vier zusammen, solltest du die Finger davon lassen.
| Merkmal | So sieht es beim Original aus | Verdächtig ist |
|---|---|---|
| Preis | Im Rahmen des Listenpreises oder eines nachvollziehbaren Abverkaufs | Deutlich unter dem üblichen Abverkaufsniveau, ohne erkennbaren Grund |
| Aufdruck und Grafik | Scharfe Kanten, gleichmässige Farben, hitzeübertragene Logos | Verpixelte Ränder, Blasenbildung, sich ablösende Aufkleber |
| Seriennummer | Sauber aufgebracht, individuell pro Schläger | Fehlend, handgeschrieben, oder in mehreren Inseraten identisch |
| Angaben zum Flex | Alle Angaben auf Schaft, Etikett und Inserat stimmen überein | Schaft sagt 85, Etikett sagt 95 |
| Übergang Kelle zu Schaft | Nahtlos, keine Spalten, keine Klebstoffreste | Sichtbare Fugen, überstehender Kleber, unsaubere Kanten |
| Carbongewebe | Gleichmässig und eng, keine Lufteinschlüsse | Unregelmässiges Muster, Blasen unter dem Lack |
| Gewicht und Balance | Passt zum angegebenen Modell | Deutlich schwerer oder kopflastiger als erwartet |
| Verfügbarkeit | Begrenzte Stückzahl, unterschiedliche Flex-Werte | Unbegrenzt viele identische Schläger im selben Flex |
| Verpackung | Herstellerverpackung mit vollständigen Angaben | Generische Folie ohne Herstellerangaben |
Warnsignale beim Shop selbst
Die schweizerische Plattform Stop Piracy, an der auch das BAZG und das Institut für Geistiges Eigentum beteiligt sind, nennt diese Merkmale für unseriöse Onlineshops:
- Ein unrealistisch breites Sortiment zu durchgehend sehr tiefen Preisen
- Domainnamen mit Bausteinen wie „outlet" oder „billig"
- Maschinell übersetzte Texte und auffällige Rechtschreibfehler
- Fehlendes oder unvollständiges Impressum ohne prüfbare Adresse und Telefonnummer
- Gütesiegel, die nicht auf die ausstellende Stelle verlinken
- Produktbezeichnungen wie „Replica", „Imitat" oder „Lookalike"
Wo die Marken ihre Pro-Stock-Codes anbringen
Bei Pro-Stock-Schlägern bringt jede Marke ihre Kennzeichnung an einer eigenen Stelle an. Wer weiss, wo er hinschauen muss, erkennt eine schlecht gemachte Fälschung in Sekunden. Wichtig: Retail-Schläger aus dem normalen Handel tragen keinen Spieler-Namensbalken – dort ist die Seriennummer das Prüfmerkmal.
| Marke | Wo die Kennzeichnung sitzt |
|---|---|
| Bauer | Namensbalken in der Schaftmitte mit Spieler-ID, Modellcode und Flex – gedruckt oder heissgeprägt, nie handgeschrieben. Für Garantiefälle verlangt Bauer zusätzlich den weissen Seriennummern-Aufkleber. |
| CCM | Aufkleber am oberen Schaftende mit Modell- und Grafikcode, dazu ein Namensbalken mit Flex und Schaftform. |
| TRUE | Kein Code auf dem Schaft. Der Namensbalken enthält Spieler-ID und den Flex als Zahlencode. |
| Warrior | Angaben in weisser Schrift auf der Schaftrückseite, direkt neben der Flex-Angabe. |
Ein Aufkleber, der sich leicht lösen lässt oder erkennbar über ein bestehendes Etikett geklebt wurde, ist eines der deutlichsten Warnzeichen überhaupt.
Pro Stock ist nicht gleich Fälschung
Hier entsteht die meiste Verwirrung – und hier werden auch die meisten ehrlichen Verkäufer zu Unrecht verdächtigt.
Pro-Stock-Schläger sind echt. Hersteller produzieren für Profis und Topjunioren Schläger nach individuellen Vorgaben und liefern sie in Chargen von sechs bis zwölf Stück an die Materialwarte der Teams. Ändert ein Spieler seine Spezifikation, wird der Rest der Charge überzählig und gelangt über Händler in den Verkauf. Solche Schläger tragen oft den Vermerk, dass sie nicht für den Einzelhandel bestimmt sind – das macht sie nicht illegal.
Verwandt damit ist der Begriff Dressed Stick: ein älteres Modell, das ein Spieler weiterhin bevorzugt und das der Hersteller in der Optik des aktuellen Modells lackiert. Aussen neu, innen die alte Bauart. Wir haben das in Dressed Sticks & Pro Stock Specs verstehen ausführlich erklärt.
Woran du echte Pro Stocks von falschen unterscheidest: Im Namensbalken eines echten Pro Stocks steht der Name eines konkreten Spielers, der diesen Schläger tatsächlich bestellt hat. Steht dort dagegen eine generische Kombination im Stil von „McDavid P28" – also ein Spielername als Produktbezeichnung – dann ist das ein Retail-Marketingbegriff und kein Pro Stock. Wird so etwas ausserhalb des Fachhandels als „Pro Stock" verkauft, ist Vorsicht angebracht.
Was passiert, wenn der Zoll die Sendung abfängt
Hier hat die Schweiz andere Regeln als die EU – ein Punkt, der in vielen Ratgebern untergeht.
In der Schweiz gibt es keine Privatgebrauchs-Ausnahme
Seit dem 1. Juli 2008 gilt Artikel 13 Absatz 2bis des Markenschutzgesetzes: Die Ansprüche des Markeninhabers nach Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d stehen ihm auch dann zu, wenn die Ein-, Aus- oder Durchfuhr gewerblich hergestellter Waren zu privaten Zwecken erfolgt. Das BAZG darf mutmassliche Fälschungen also auch dann zurückbehalten, wenn du sie ganz offensichtlich nur für dich selbst bestellt hast.
Strafbar machst du dich als Privatperson nicht
Wichtig für die Einordnung: Artikel 65a des Markenschutzgesetzes hält ausdrücklich fest, dass Handlungen nach Artikel 13 Absatz 2bis nicht strafbar sind. Wer einen gefälschten Schläger für den Eigengebrauch bestellt, bekommt also keine Strafanzeige. Diese Ausnahme deckt aber wirklich nur den Eigengebrauch ab: Wer die Ware weiterverkauft, sie in nicht-privaten Mengen bestellt oder gegen andere Erlasse verstösst, fällt nicht darunter. Bei gewerbsmässigem Handeln drohen nach Artikel 61 und 62 des Markenschutzgesetzes Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Seit Juli 2025 geht die Vernichtung schneller
Am 1. Juli 2025 trat ein vereinfachtes Verfahren für Kleinsendungen in Kraft (Artikel 72i Markenschutzgesetz). Es greift allerdings nur, wenn der Markeninhaber es beantragt hat. Sonst läuft das ordentliche Verfahren – und dort erhält der Markeninhaber in jedem Fall deinen Namen und deine Adresse und kann Schadenersatz fordern.
Der Ablauf im vereinfachten Verfahren:
- Das IGE, seit dem 1. Juli 2025 für Kleinsendungen zuständig, informiert dich als Besteller schriftlich darüber, dass die Ware vernichtet wird.
- Du hast zehn Arbeitstage Zeit, ausdrücklich zu widersprechen.
- Widersprichst du nicht, gilt das als Zustimmung. Vernichtet wird frühestens drei Monate nach der Mitteilung.
- Widersprichst du, wird der Markeninhaber informiert und muss den Fall vor Gericht bringen.
Als Kleinsendung gilt dabei eine Sendung mit höchstens drei Einheiten und einem Bruttogewicht unter fünf Kilogramm – ein einzelner Schläger fällt also darunter.
Die Kosten der Vernichtung trägt in diesem Verfahren der Markeninhaber, nicht du. Artikel 72i Absatz 5 hält zusätzlich ausdrücklich fest, dass Schadenersatzansprüche des Antragstellers gegen den Besteller ausgeschlossen sind. Der Beobachter berichtete allerdings im Juli 2026, dass Markenanwälte ertappten Bestellern häufig Schreiben mit pauschalen Schadenersatzforderungen von rund 1'000 Franken schicken – und hält solche Pauschalforderungen für rechtlich nicht haltbar, weil jeder einzelne Franken belegt werden müsste.
Der Unterschied zur EU
| Schweiz | EU | |
|---|---|---|
| Onlinebestellung zum Eigengebrauch | Verboten, Ware kann vernichtet werden | Verboten, Ware kann vernichtet werden |
| Fälschung im Reisegepäck zum Eigengebrauch | Ebenfalls verboten | Von der Verordnung 608/2013 ausgenommen |
| Definition Kleinsendung | Höchstens 3 Einheiten und unter 5 kg | Höchstens 3 Einheiten oder unter 2 kg |
| Widerspruchsfrist | 10 Arbeitstage | 10 Arbeitstage |
Wer also aus Deutschland gewohnt ist, dass ein Souvenir im Koffer unproblematisch ist, liegt in der Schweiz falsch.
Garantie: warum eine Fälschung nie abgesichert ist
Alle grossen Marken knüpfen ihre Garantie an denselben Punkt: den Kaufbeleg eines autorisierten Händlers.
- Bauer gewährt 30 Tage auf Composite-Schläger mit einmaligem Ersatz und verlangt Originalquittung plus den weissen Seriennummern-Aufkleber. Handschriftliche Quittungen und Kontoauszüge werden nicht akzeptiert.
- CCM gewährt 30 Tage ab Kaufdatum und nur bei Material- oder Fabrikationsfehlern, ebenfalls gegen Originalbeleg.
- TRUE gewährt 30 Tage und schliesst Pro-Stock-Produkte ausdrücklich von der Garantie aus.
- Warrior gewährt 30 Tage auf Standard-Schläger, 60 Tage auf Pro-Sticks und 90 Tage auf SMU-Modelle.
Eine Fälschung erfüllt keine dieser Bedingungen – schon deshalb nicht, weil sie nie von einem autorisierten Händler stammt. Und wenn die Sendung vom Zoll vernichtet wird, ist auch die Rückforderung schwierig: Der Verkäufer sitzt in der Regel im Ausland, und ein Weiterverkauf oder eine Rücksendung der Fälschung wäre selbst wieder problematisch.
Beim Kauf im Schweizer Fachhandel kommt zur Herstellergarantie die gesetzliche Gewährleistung: Nach Artikel 210 OR verjähren Mängelansprüche zwei Jahre nach Ablieferung, und beim Kauf zum privaten Gebrauch darf diese Frist vertraglich nicht unterschritten werden. Wichtig ist dabei Artikel 201 OR – einen Mangel musst du sofort nach Entdeckung rügen, sonst gilt die Sache als genehmigt.
Wie gefährlich sind Fälschungen wirklich?
An dieser Stelle sind wir bewusst zurückhaltender als die meisten Artikel zum Thema.
Belastbare Studien, Rückrufe oder dokumentierte Verletzungsfälle speziell zu gefälschten Eishockeyschlägern haben wir keine gefunden. Wer behauptet, gefälschte Schläger würden nachweislich zu Verletzungen führen, kann das in aller Regel nicht belegen.
Was sich sagen lässt:
- Fälschungen durchlaufen keine dokumentierten Test- und Qualitätsprozesse. Es gibt keine Chargenprüfung, keine Materialfreigabe, keine Rückverfolgbarkeit.
- Die OECD verknüpft den Fälschungshandel allgemein ausdrücklich mit Risiken für die Konsumentensicherheit, und das EUIPO schreibt zu gefälschten Sportartikeln, diese bergen erhebliche Gesundheitsrisiken, weil Sicherheits- und Umweltstandards nicht eingehalten werden.
- Ein Carbonschläger, der unter Last bricht, hinterlässt scharfe Faserbündel. Das ist bei einem echten Schläger genauso – nur weisst du bei einem Original, welche Bruchlast eingeplant war.
Ehrlich gesagt ist das grössere und sicherere Argument nicht die Sicherheit, sondern das Geld: Du zahlst für ein Produkt, dessen Eigenschaften niemand garantiert, und im ungünstigsten Fall siehst du weder Schläger noch Rückerstattung.
Die ehrliche Alternative zum Markenpreis
Der Grund, warum überhaupt jemand zu einer Fälschung greift, ist nachvollziehbar: 400 Franken für einen Schläger, der eine Saison hält, ist für viele Spieler und erst recht für Familien mit zwei Kindern im Verein schlicht zu viel.
Nur ist die Fälschung die falsche Antwort auf dieses richtige Problem. Die Alternative ist nicht, eine Marke billig nachzuahmen, sondern die Marke wegzulassen.
Genau das machen wir. Unsere Schläger laufen unter unserem eigenen Namen, in vergleichbarer Carbon-Bauweise, aber ohne Marketingbudgets und Profiverträge, die wir nicht mitfinanzieren müssen. Du weisst, wer sie baut, du bekommst einen ordentlichen Beleg, und du kannst Flex, Kurve, Länge und Grip selbst festlegen.
Wie das abläuft, steht in Custom Hockeyschläger bestellen. Wer erst vergleichen will, findet in unserem Hockeyschläger Käufer Guide alle Marken nebeneinander – und in ABSHockey vs. Bauer, Warrior, CCM den direkten Preisvergleich. Mehr zur Marke selbst: Über SOYUZ.
Häufige Fragen zu gefälschten Eishockeyschlägern
Ist es strafbar, einen gefälschten Hockeyschläger zu bestellen?
Für die Einfuhr zum reinen Eigengebrauch nicht: Artikel 65a des Markenschutzgesetzes stellt Handlungen nach Artikel 13 Absatz 2bis ausdrücklich straffrei. Diese Ausnahme deckt aber nur den Eigengebrauch ab. Verboten ist die Einfuhr trotzdem – der Zoll darf die Ware zurückbehalten und vernichten lassen. Wer Fälschungen gewerbsmässig einführt oder weiterverkauft, riskiert dagegen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Was passiert konkret, wenn mein Paket beim Zoll hängen bleibt?
Du wirst informiert und hast zehn Arbeitstage Zeit zu widersprechen. Ohne Widerspruch gilt das als Zustimmung zur Vernichtung, die frühestens drei Monate später erfolgt. Die Kosten der Vernichtung trägt im vereinfachten Verfahren der Markeninhaber.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Zoll die Sendung vernichtet?
Vom Zoll nicht. Eine Rückforderung ist nur gegenüber dem Verkäufer möglich, und der sitzt meist im Ausland, was die Durchsetzung praktisch aussichtslos macht.
Woran erkenne ich eine Fälschung am schnellsten?
An der Seriennummer und an der Kombination aus Preis und Anbieter. Ein angeblich aktuelles Topmodell weit unter dem üblichen Abverkaufsniveau, verkauft von einem Anbieter ohne nachvollziehbare Adresse, ist verdächtig. Und wenn dieselbe Seriennummer in mehreren Inseraten auftaucht, in Handschrift steht oder ganz fehlt, brauchst du nicht weiterzusuchen.
Sind Pro-Stock-Schläger Fälschungen?
Nein. Pro-Stock-Schläger sind echte Herstellerprodukte, die für Profis gebaut und nicht für den Einzelhandel bestimmt waren. Sie tragen im Namensbalken den Namen eines konkreten Spielers. Vorsicht ist geboten, wenn ein Schläger als „Pro Stock" verkauft wird, aber nur eine generische Modellbezeichnung mit einem Spielernamen trägt.
Was kostet ein echter Topschläger in der Schweiz?
Aktuelle Topmodelle liegen im Fachhandel bei rund 369 bis 429 Franken Listenpreis. Im Abverkauf sind 200 bis 300 Franken realistisch, Vorjahresmodelle gehen auch auf 130 bis 150 Franken herunter. Stand August 2026.
Gilt eine Garantie, wenn ich im Ausland bestelle?
Nur, wenn der Händler autorisiert ist. Alle grossen Marken verlangen für Garantiefälle den Originalbeleg eines autorisierten Händlers, Bauer zusätzlich den weissen Seriennummern-Aufkleber. Ohne das gibt es keinen Anspruch.
Darf ich eine Fälschung aus den Ferien mitbringen?
In die Schweiz nicht. Anders als die EU-Verordnung 608/2013, die Waren ohne gewerblichen Charakter im persönlichen Reisegepäck ausnimmt, kennt das Schweizer Recht diese Ausnahme nicht. Die Feststellungen im Reiseverkehr gehen allerdings seit Jahren zurück.
Brechen gefälschte Schläger schneller?
Das wird oft behauptet, ist aber nicht durch Studien belegt. Belegbar ist, dass Fälschungen keine dokumentierte Qualitätssicherung durchlaufen und dass es keinerlei Rückverfolgbarkeit gibt. Das ist Grund genug zur Vorsicht, auch ohne dramatische Behauptungen.
Wie erkenne ich einen unseriösen Onlineshop?
An einem unrealistisch breiten Sortiment zu Tiefstpreisen, an fehlendem oder unvollständigem Impressum, an maschinell übersetzten Texten und an Gütesiegeln, die auf keine ausstellende Stelle verlinken. Das Portal Stop Piracy des Bundes führt diese Merkmale ausführlich auf.
Fazit
Der Fälschungsmarkt wächst, und die Zahlen des Schweizer Zolls belegen das deutlich. Für dich als Spieler bedeutet das vor allem eins: Der Preis allein ist kein Schnäppchen-Indikator, sondern das erste Warnsignal.
Prüfe die Seriennummer, schau dir den Übergang von Kelle zu Schaft an, vergleiche die Flex-Angaben – und kaufe bei jemandem, den du im Zweifel erreichen kannst. Ob das wir sind oder ein anderer Fachhändler, ist zweitrangig. Wichtig ist, dass am anderen Ende jemand steht, der für den Schläger geradesteht.
Dieser Artikel gibt den Stand vom August 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall wende dich an das BAZG oder an eine Fachperson.